Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag wird automatisch mit der Familienbeihilfe pro Monat und Kind ausgezahlt. Er reduziert nicht die zu zahlende Lohnsteuer oder Einkommensteuer. Die Höhe steigt jährlich um die Inflationsrate (Valorisierung) und beträgt für das Jahr 2024 67,80 Euro pro Kind (2023: 61,80 Euro).

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Der Kinderabsetzbetrag ist kein Steuerabsetzbetrag, sondern wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe pro Kind monatlich ausgezahlt. Die Auszahlung hängt nicht von der Höhe der Lohn- oder Einkommensteuer ab. Ein Antrag auf den Kinderabsetzbetrag ist nicht notwendig.

Höhe

Die Höhe beträgt pro Kind und Monat 67,80 Euro (2024; 2023: 61,80 Euro; bis 2022: 58,40 Euro). Aufgrund der Valorisierung seit 2023 werden der Kinderabsetzbetrag, die Familienbeihilfe und die Geschwisterstaffelung pro Jahr um die Inflationshöhe angepasst. Die Höhe des Kinderabsetzbetrages hängt nicht, wie die Familienbeihilfe, vom Alter des Kindes oder der Anzahl der Kinder ab.

Im Jahr 2023 wurde der Kinderabsetzbetrag um 5,8 Prozent erhöht. Ab 2024 steigt der Betrag um 9,7 Prozent an.

Jahr Betrag Erhöhung
2024 67,80 Euro + 9,70 %
2023 61,80 Euro + 5,80 %
2022 58,40 Euro

Familienbeihilfe

Gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag liegt die Familienbeihilfe für ein Kind im Alter von zwei Jahren bei 182,41 (2023) bzw. 200,10 Euro (2024). Bei zwei Kinder bis zwei Jahre liegt sie gemeinsam mit der Geschwisterstaffelung bei 379,84 Euro (2023) bzw. 416,68 Euro (2024).

Die Höhe der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages kann mit dem Familienbeihilfe-Rechner berechnet werden.

Stand: 17.11.2023, um 16:07 Uhr

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